Haushaltshummel

Pflege & Anerkennung

§ 45a · § 45b SGB XI · AnFöVO NRW

Rechtlicher Rahmen und Abrechnung

Die Haushaltshummel ist eine anerkannte Alltagsbegleitung. Hier erfahren Sie, auf welcher Grundlage Unterstützung im Alltag möglich ist und wie die Kosten abgerechnet werden können.

01Rechtliche Grundlagen

§ 45a SGB XI

Regelt die Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. Betreuungs- und Entlastungsangebote. Diese Angebote werden nach Landesrecht anerkannt – in Nordrhein-Westfalen nach der AnFöVO NRW.

§ 45b SGB XI

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag (derzeit bis zu 131 Euro im Monat). Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

AnFöVO NRW

Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen legt fest, unter welchen Voraussetzungen Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden – unter anderem, welche Qualifikation die Helferinnen und Helfer mitbringen müssen (Basisqualifizierung).

§§ 43b / 53b SGB XI

Betreffen die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen und die dafür vorgesehene Qualifizierung von Betreuungskräften. Für Ihre Unterstützung zu Hause ist diese Qualifizierung ein zusätzlicher Qualifikationshinweis; die Grundlage für Ihre Leistungen zu Hause sind die §§ 45a/45b SGB XI.

02Kosten und Abrechnung

Pflegekasse · privat

Kosten und Abrechnung

Die Leistungen können auf zwei Wegen abgerechnet werden:

  • Über die Pflegekasse, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. ein anerkannter Pflegegrad und noch verfügbarer Entlastungsbetrag).
  • Privat, wenn Sie die Leistung selbst bezahlen möchten oder keine Ansprüche bestehen.

Was die Unterstützung kostet, hängt von Ihren persönlichen Anforderungen und vom Umfang ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und wie Sie die Pflegekasse einbeziehen können.

Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.

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