§ 45a SGB XI
Regelt die Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. Betreuungs- und Entlastungsangebote. Diese Angebote werden nach Landesrecht anerkannt – in Nordrhein-Westfalen nach der AnFöVO NRW.
Die Haushaltshummel ist eine anerkannte Alltagsbegleitung. Hier erfahren Sie, auf welcher Grundlage Unterstützung im Alltag möglich ist und wie die Kosten abgerechnet werden können.
Regelt die Angebote zur Unterstützung im Alltag, z. B. Betreuungs- und Entlastungsangebote. Diese Angebote werden nach Landesrecht anerkannt – in Nordrhein-Westfalen nach der AnFöVO NRW.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben ab Pflegegrad 1 Anspruch auf einen Entlastungsbetrag (derzeit bis zu 131 Euro im Monat). Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für Leistungen anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Die Anerkennungs- und Förderungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen legt fest, unter welchen Voraussetzungen Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt werden – unter anderem, welche Qualifikation die Helferinnen und Helfer mitbringen müssen (Basisqualifizierung).
Betreffen die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen und die dafür vorgesehene Qualifizierung von Betreuungskräften. Für Ihre Unterstützung zu Hause ist diese Qualifizierung ein zusätzlicher Qualifikationshinweis; die Grundlage für Ihre Leistungen zu Hause sind die §§ 45a/45b SGB XI.
Die Leistungen können auf zwei Wegen abgerechnet werden:
Was die Unterstützung kostet, hängt von Ihren persönlichen Anforderungen und vom Umfang ab. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen und wie Sie die Pflegekasse einbeziehen können.
Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Pflegeberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regelungen und die Entscheidung Ihrer Pflegekasse.